Betreuung

Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung

Zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit

Zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung gehört auch die Förderung einer Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit nach der Brustkrebsbehandlung (onkologische Rehabilitation).

Onkologische Rehabilitationsleistungen können Sie auch als Anschlussrehabilitation, also unmittelbar nach der Krankenhausbehandlung, erhalten. Die ambulante oder stationäre Erstbehandlung muss jedoch vorher abgeschlossen sein. Wir prüfen, ob die medizinischen Voraussetzungen vorliegen und beraten Sie bei der Auswahl geeigneter Klinken.

Eine Leitlinie für die medizinische Rehabilitation bei Brustkrebspatintinnen kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Informationen und Beratung durch unsere Breast Care Nurses.

Weitere Informationen der Deutschen Rentenversicherung