Im Krankenhaus Jerusalem wurde von Beginn der Corona-Infektion alles getan, um stationäre und ambulante Patientinnen und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der pandemischen Situation bestmöglich zu schützen. Wir waren damit erfreulich erfolgreich. Auch wenn durch das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesland Hamburg und das Robert-Koch-Instituts die meisten Maßnahmen ausgesetzt wurden, bitten wir Sie bezüglich einer Neuregelung im Krankenhaus Jerusalem um Verständnis für nachfolgende Regelung:
Patientinnen müssen vor oder bei der Aufnahme keine SARS-CoV-2-PCR-Tests mehr vorweisen.
Patientinnen sind (nach § 2 der Änderung der Verordnung nach § 28b Infektionsschutzgesetz) verpflichtet, beim Betreten der Klinik eine medizinische Maske (je nach Indikation und Bereich OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen und gehalten, die geltenden Sicherheitsabstände einzuhalten.
Besuchsregelung: aufgrund unserer besonderen Spezialisierung auf onkologische Patientinnen mit bösartigen Erkrankungen der Brust incl. Chemotherapien und daraus folgender Immunsuppression mit Hoch-Risikostatus sind Besuche unter folgender Bedingung möglich:
1 Besucher pro Patientin / Patient täglich
in unserer Besuchszeit von 15:00 bis 19:00 Uhr
entweder im Einbettzimmer oder – bei Mehrbettzimmern – im Stationsaufenthaltsraum oder dem Warteraum im Erdgeschoss neben der Aufnahme
In vielen Fällen helfen Sie Ihren Angehörigen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wenn Sie auf Besuche verzichten – das Virus ist weiterhin existent – der Schutz unserer Patientinnen ist uns weiter wichtig!
Ärztliche Direktion und Geschäftsführung des Krankenhaus Jerusalem + Mammazentrum