Qualität und Sicherheit

Arzt- und Klinkbewertungsportale

Patienten und Verbraucher haben ein wachsendes Bedürfnis, Verlässliches über die Qualität von Gesundheitsleistungen zu erfahren. Die Bewertung von Ärzten durch Patienten wird dabei zunehmend als wichtige Informationsquelle erkannt. In den letzten Jahren haben Arztbewertungsportale im Internet stark zugenommen – sowohl die Anzahl der Portale, als auch deren Nutzer. 

Wir hoffen, dass Sie mit Ihrer Behandlung im Mammazentrum Hamburg und im Krankenhaus Jerusalem zufrieden waren. Da uns Ihre Meinung wichtig ist, möchten wir Sie bitten, uns auf einem Arzt- bzw. Klinikbewertungsportal im Internet zu beurteilen.

Die für uns wichtigsten und am häufigsten genutzten Bewertungsportale für eine fachübergreifende Bewertungen von Ärzten und Krankenhäuser sind:

Für das Mammazentrum am Krankenhaus Jerusalem
www.klinikbewertungen.de

Für die Ärzte des Mammazentrums
www.jameda.de

Auch die Nutzung vergleichbarer Bewertungsportale ist natürlich möglich.

Sollten Sie mit unserer Arbeit nicht zufrieden sein, akzeptieren wir selbstverständlich jede konstruktive Kritik.
Bitte scheuen Sie sich nicht, diese auch gerne unmittelbar und persönlich an uns zu richten. Das gibt uns die Chance, möglichst zeitnah notwendige Maßnahmen zur Verbesserung einzuleiten, damit Sie sich in unserer Behandlung weiter wohlfühlen.

Arzt­bewertungs­portale gibt es in Deutsch­land seit 2007, die meisten sind kommerziell. Manche bieten zusätzlich Gesund­heits­informationen, andere ausschließ­lich Arzt­bewertungen.  Die Stiftung Warentest hat sich solche Portale angeschaut. Ergebnis: Die Portale weisen viele grund­sätzliche Schwächen auf. Oft mangelt es ihnen noch an Arzt­bewertungen. Hinzu kommt: Bei Bewertungs­portalen können Ärzte gegen Geld Top-Platzierungen bei Suchanfragen erhalten, die jedoch mit „Anzeige“ gekennzeichnet werden müssen. Nutzer sollten also immer genau darauf achten, ob sie gerade Werbung oder Wertung eines Arztes anschauen.
“Die Portale profitieren, wenn überwiegend positive Bewertungen auftauchen. Dann sind die Ärzte zufrieden und bezahlen gern für ihr Profil”, sagte ein Experte für Online-Marketing in Hamburg im NDR Ratgeber 2015.
Das Landgericht München hat 2015 ein Zusatz-Angebot „Top-Platzierungen“ eines Ärzteempfehlungsportals für „irreführend“ erklärt (Az. 37 O 19570/14). Es war nach Ansicht der Richter nicht eindeutig erkennbar, dass es sich bei denjenigen, die oben auf der Liste erschienen, nicht um Teilnehmer beim Ärzte-Ranking handelte, sondern um eine gekaufte Anzeige.

Wir versichern Ihnen: Das Mammazentrum Hamburg am Krankenhaus Jerusalem leistet keine finanziellen Beiträge zur besseren Platzierung in Arzt- und Klinikportalen oder zur Optimierung von Suchmaschinen im Internet.

Informationen zur Qualität von Bewertungsportalen erhalten Sie vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), ein gemeinsames Kompetenzzentrum von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung.

Ein gutes Bewertungsportal

  • enthält Anbieterinformationen, die
    leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar
    und ständig verfügbar sind (zum Beispiel Name,
    Anschrift der Niederlassung, Rechtsformen wie
    GmbH oder GbR, Vertretungsberechtigte sowie
    Kontaktinformationen).
  • enthält ein Impressum, das Aufschluss über die
    Identität des Betreibers gibt, eine E-Mail-Adresse ist
    angegeben;
  • verzeichnet das Datum der letzten Aktualisierung
    der enthaltenen Arzteinträge;
  • beinhaltet eine Datenschutzerklärung, die den Umgang
    mit personenbezogenen Nutzerdaten und die
    Voraussetzungen für deren Löschung und Weitergabe
    darlegt;
  • legt die Finanzierung offen;
  • trennt Werbung und Inhalt;
  • verfügt über eine personenbezogene Arztsuche;
  • hat ein verständliches Bewertungsverfahren;
  • weist darauf hin, dass Bewertungen allenfalls
    Einschätzungen zu einzelnen Aspekten der
    Versorgung und Betreuung durch Arzt
    beziehungsweise Praxispersonal geben können;
  • stellt sicher, dass Einträge in Freitextfeldern
    redaktionell zu festgelegten Zeiten geprüft werden;
  • räumt betroffenen Ärzten die Möglichkeit zu
    Gegendarstellung und/oder Widerspruch ein;
  • bietet Schutz gegen Täuschungsmanöver und
    Schmähkritik.